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Grundsatz der Transparenz verletzt

23.12.2011: Der Beschwerde der beiden unterlegenen Firmen bei der Vergabe des Bohrauftrags wurde stattgegeben.

Das kantonale Verwaltungsgericht wirft der Stadt vor, die Anforderungen der Geräteliste der Bohranlage, welche die fünf in der Endausscheidung teilnehmenden Unternehmen einreichen mussten, erst im Nachhinein und zu wenig detailliert definiert zu haben.

Ein Entscheid, den die Verantwortlichen zur Kenntnis nehmen, wenn auch mit einigem Erstaunen. «Im Nachhinein ist man immer schlauer», sagt Marco Huwiler, Leiter des Geothermie-Projekts. Was das Verwaltungsgericht nicht berücksichtigen konnte: «Hätte die Stadt die Kriterien von Anfang an wie vom Verwaltungsgericht gefordert aufgeschlüsselt, wäre die Entscheidung noch eindeutiger zugunsten der Itag Tiefbohr GmbH ausgefallen».

Einer der Gründe weshalb das Unternehmen zum Zug kam: es verfügt über einen Bohrturm mit 450 Tonnen Hakenlast. Ursprünglich wurde das Gewicht mit 350 Tonnen festgelegt, im Zuge der Planung und Seismikauswertung hat sich jedoch herausgestellt, dass aus Sicherheitsgründen und um die Wahrscheinlichkeit, das Projekt erfolgreich umzusetzen, eine stärkere Bohranlage notwendig ist.

Ob der Entscheid in die nächste Instanz weitergezogen wird, der Auftrag unter den zwei Einsprechern und der beauftragten Bohrfirma oder sogar gänzlich neu ausgeschrieben wird, ist derzeit noch unklar. Der Gang zum Bundesgericht hätte jedoch mit Sicherheit eine Verzögerung der Bohrarbeiten zur Folge.

Aktueller Bohrstand

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