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Bohrauftrag wird neu ausgeschrieben

16.01.2012: Der St.Galler Stadtrat hat entschieden, das laufende Ausschreibungsverfahren zur Vergabe des Bohrauftrags abzubrechen und den Auftrag neu auszuschreiben.

Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung bemängelt, dass Unterkriterien nicht mit den Unterlagen der Angebotsphase bekanntgegeben wurden. Die gemäss dem Urteil nötige Transparenz der Zuschlagskriterien kann nicht durch eine blosse Neubeurteilung erreicht werden, vielmehr muss entweder die Angebotsphase oder das ganze Verfahren mit überarbeiteten Unterlagen wiederholt werden.

Angesichts dessen, dass einer der beiden Beschwerdeführer am Auftrag gar nicht mehr interessiert ist, hat der Stadtrat nun die Neuausschreibung in einem offenen Verfahren gewählt. Eine Entscheidung, die zu mehr Konkurrenz und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch zu günstigeren Angeboten führen wird, jedoch nur einen geringen zeitlichen Verzug bedeutet.

Die Ausschreibung erfolgt, sobald der Abbruch des laufenden Verfahrens rechtskräftig ist. Sofern keine neuen Beschwerden eingereicht werden, kann mit einem Bohrbeginn nach den Sommerferien gerechnet werden. Der Bohrplatz wird planmässig fertiggestellt und steht ab Frühsommer 2012 für die Tiefbohrungen bereit.

Aktueller Bohrstand

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